BVfK - Wochenendticker 19. Mai 2018

aktuell - anspruchsvoll - authentisch

*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

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mobile-Anspruch mit Fragezeichen „faktisch-objektiv-verlässlich“.

 

BVfK-Garantiekonzept für Hyundai-Neuwagen.

 

Termine: EAIVT-Kongress - Automechanika - Retro Classics Cologne.

Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

WhoBuysMyCar - Fahrzeugbewertung ab nächster Woche auch für die eigene Händlerwebseite.

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

„In Stein gemeißelt“  BGH: Keine Rückabwicklung nach zuvor erklärter Minderung.

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

die Preisbewertungen der Autobörsen sind nach wie vor das größte Ärgernis für fast den gesamten Kfz-Handel.

Vergangenen Mittwoch folgten Vertreter von BVfK-Vorstand und Verwaltungsrat der Einladung von mobile-de nach Berlin Dreilinden. Man wollte uns Einblick in die Systeme und Logarithmen geben und davon überzeugen, dass man dem eigenen Anspruch „faktisch-objektiv-verlässlich“ gerecht werde.

Wenngleich die Präsentation sehr eindrucksvoll, die Diskussion sehr offen und detailliert und das Bemühen um Verbesserung überzeugend war, fällt es uns dennoch schwer, das gewünscht positive Resümee zu ziehen.

Im Detail:

- mobile-de hat zwar ein sehr aufwändiges und komplexes System zur Preisbewertung installiert, bewegt sich damit jedoch im eigenen Kosmos. Wesentliche Fakten bleiben daher nach wie vor unberücksichtigt.

- Darüber hinaus erkennen wir eine Vielzahl von Denkfehlern und anzuzweifelnden Logiken, die bei uns den Eindruck erweckt haben, dass man sich hier ziemlich verstrickt hat und die Objektivität durch die Komplexität eher leidet.

- Hinsichtlich der Relevanz von aufpreispflichtigen Paketen gab es zwar ein starkes Dementi, bei genauer Betrachtung konnte der Verdacht jedoch nicht ausgeschlossen werden.

- Wir wurden gebeten, aktuelle und akute Missstände gesammelt an mobile-de weiterzuleiten. BVfK-Mitglieder mögen daher entsprechende Auffälligkeiten direkt an die BVfK-Rechtsabteilung zur Prüfung und Weiterleitung übermitteln.

Ein besonderer Diskussionspunkt war die teilweise extreme Preisspanne für eigentlich sehr ähnliche Fahrzeuge. So gibt es Angebote, bei denen zwischen günstigsten und teuersten Preis eine Differenz von 20-30 % klafft. Das bedeutet, dass nahezu identische Fahrzeuge sowohl zum Beispiel für 17.000 als auch für 23.000 € angeboten werden. Das dürfte in vielen Fällen eher unwahrscheinlich sein und legt den Verdacht nahe, dass die Fahrzeuge entweder nicht korrekt eingegeben wurden, oder die Preisermittlung mangelhaft ist. Wir halten es für erforderlich, durch gründliche und aufwändige Untersuchungen herauszufinden, welche Ursachenzu falschen Ergebnissen führen.

Bild links: Ansgar Klein (BVfK), Torsten Wesche (mobile-de), Thomas Wittlich (BVfK), mobile-de-Juristin (v.l.n.r.)

 

 

Unabhängig davon scheint es geboten, statt komplizierter Ermittlung von Einstellungspreis und Transaktionspreis den Mittelwert der vergleichbaren Angebote anzuzeigen, denn dieser spiegelt am ehesten den Markt wieder. Eine Orientierung am Transaktionspreis führt zu einer Abwärtsspirale zu Lasten der Werte aller Fahrzeuge - die der Händler, wie auch die privater Autobesitzer.

Zusammengefasst bleibt festzustellen, dass wir trotz freundlicher Atmosphäre wie erwartet keine Bereitschaft zur vom BVfK geforderten generellen Abschaffung des Preisbewertungssystems erreichen konnten.

Es besteht lediglich die Bereitschaft, Verbesserungsvorschläge aufzunehmen und das System kontinuierlich weiter zu entwickeln.

Nun-ja – da bleibt einem nur noch der hoffnungsvolle Ausruf:

 „Alles Gute für unseren Autohandel!“

Ihr

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

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Termine:

EAIVT-Kongress Dubrovnik, Croatia from 14 – 16 June 2018 www.eaivt.org/eaivt-congress-2018/

Automechanika vom 11.09. - 15.09.2018‎ - BVfK-Mitglieder mit eigener Werkstatt erhalten Freikarten https://automechanika.messefrankfurt.com/frankfurt/de

Retro Classics Cologne 15. – 18. November 2018 – BVfK-Händler präsentieren ihre Oldtimer auf 570 qm (geplant)  www.retro-classics-cologne.de

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BVfK-Garantiekonzept für Hyundai-Neuwagen.

Bekanntermaßen bereitet Hyundai Probleme bei der Gewährung der Neuwagengarantie, wenn Fahrzeuge über den freien Handel bezogen wurden. Um Imageschaden abzuwenden wurde allerdings ein CPP-Programm entwickelt, welches eine Art Auffanglösung bietet – sofern der Kunde seine eventuellen Ansprüche gegenüber seinem Händler an Hyundai abtritt. Da dies für Kunden sehr kompliziert und verwirrend ist und zudem eine große Haftungsgefahr für den EU-Händler bedeutet, hat der BVfK im Rahmen seines Garantiekonzepts eine Speziallösung entwickelt, die es dem Händler möglich macht, das Heft des Handelns in die Hand zu nehmen, seinen Kunden zufrieden zu stellen und Schaden entweder zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten.

Die gemeinsam mit erfahrenen EU-Neuwagenhändlern, den Garantie-Profis und Juristen des Verbandes konzipierten Händlereigengarantie folgt dem Ziel, Kunden des verkaufenden BVfK-Händlers denen eines Hyundai-Vertragshändlers gleichzustellen. 

Procedere: Wenn ein Kunde sein Fahrzeug zur Hyundai-Vertragswerkstatt gebracht und dort einen Garantieschaden reklamiert, der wider Erwarten abgelehnt, oder an unerwartete Bedingungen geknüpft wird, kann der über eine BVfK-konzipierte Zusatzgarantie verfügende Kunde die BVfK-Garantieabteilung einschalten, die sich sofort mit der Vertragswerkstatt in Verbindung setzt und die Ablehnungsgründe prüft. Sollten diese nicht in einer Fehlbedienung beim Betrieb des Fahrzeugs, oder ausgebliebene oder nicht nach Herstellervorschriften durchgeführter Wartung oder anderweitig berechtigten Ablehnungsgründen liegen, sondern durch willkürliche Entscheidungen, unzulässig erfolgten Änderungen des Garantieversprechens oder sonstigen vom Hersteller oder Importeur des Herstellers zu vertretenden Gründen liegen, werden die vom Hersteller nicht geleisteten Reparaturkosten über das BVfK-Garantiekonzept reguliert.

Weitere Informationen anfordern bei: garantie@bvfk.de

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Korrektur: Leider sind im Zusammenhang mit den technischen Problemen des BVfK-Wochenendtickers vom letzten Wochenende auch einige Fehler entstanden oder unentdeckt geblieben. Daher hier der Hinweis: Die korrekte Web-Adresse der neuen Autobörse lautet:

www.deineautoboerse.de

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Danke! Nachzuholen ist auch noch ein Dankeschön unter anderem an Sandro Schulist ( www.my-car24.com ) für die schönen Fotos vom großen BVfK-Kongress.

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Neues aus der BVfK-IT-Abteilung

 

WhoBuysMyCar - Fahrzeugbewertung ab nächster Woche auch für die eigene Händlerwebseite.

Ab nächster Woche bieten wir allen teilnehmenden Händlern der BVfK-Ankaufplattform "WhoBuysMyCar" die Möglichkeit, die Fahrzeugbewertung auch auf der eigenen Händlerwebseite einzubinden.

Aber damit noch nicht genug:

Für viele öffnen wir so einen Weg, über die eigene Internetseite interessante Fahrzeuge von privaten Anbietern kaufen zu können. 

Durch diese Erweiterung können wir zum Beispiel ermitteln, von welcher Händlerseite das inserierte Fahrzeug eingestellt wurde. Somit können wir diesem Händler einen gewissen Vorsprung für die Kaufoption einräumen, bevor der Lead, nach Ablauf des Countdowns, allen anderen zur Verfügung gestellt wird.

Dafür bieten wir Ihnen natürlich auch gerne unsere Unterstützung bei der Integration an. 

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What's next?

Wir nähern uns dem B2B-Bereich von WBMC, denn wir arbeiten  daran, eine Möglichkeit der nachträglichen Bearbeitung der selbst auf der Plattform eingestellten Fahrzeuge zu integrieren. Sofern der Händler eingeloggt ist, können wir zusätzliche Funktionen im Anbieterbereich für diesen zur Verfügung stellen.

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Registrieren können Sie sich für die Ankaufplattform in Ihrem Mitgliederbereich der BVfK-Webseite: 

>>> Registrierung WBMC

Ihr BVfK-IT-Team

Marcel Manthey & Waldemar Trommenschläger

Kontakt: m.manthey@bvfk.de

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Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung

 

„In Stein gemeißelt“  BGH: Keine Rückabwicklung nach zuvor erklärter Minderung.

Der BGH hat mit seinem Urteil vom 09.05.2018 klargestellt, dass der Käufer eines mangelhaften Neufahrzeugs nach einer zuvor erklärten Minderung des Kaufpreises nicht im Anschluss daran wegen desselben Sachmangels die Rückabwicklung verlangen kann.

In dem zugrunde liegenden Fall bemängelte der Käufer eines Neufahrzeugs verschiedene Mängel in unterschiedlichen Bereichen, die in mehreren Werkstattaufenthalten durch den Verkäufer behoben wurden. Nach Auffassung des Käufers handelte es sich um ein „Montagsauto“. Aus diesem Grund hatte der Käufer in seiner Klageschrift zunächst eine Minderung des Kaufpreises in Höhe von 20% geltend gemacht. Kurze Zeit später stellte er sein Klagebegehren um, und forderte den „großen Schadensersatz“, der auch die Rückabwicklung des Vertrages umfasste. Vor dem Landgericht und dem OLG Stuttgart hatte der Käufer mit seiner Klage überwiegend Erfolg.

Nach Auffassung des BGH ist es einem Käufer aber nicht möglich, im Anschluss an eine zuvor wirksam erklärte Minderung wegen desselben Sachmangels den „großen Schadensersatz“ und somit die Rückabwicklung des Kaufvertrags geltend zu machen. Denn der Käufer tätige mit der Minderung ein einseitiges Rechtsgeschäft, an das er gebunden sei. Insofern konnte der Käufer die mit der Klageschrift ursprünglich erklärte Minderung gegenüber dem Verkäufer nicht einseitig zurücknehmen oder widerrufen.

BGH, Urt. v. 09.05.2018- VIII ZR 26/17

BVfK Anmerkung:

Die Entscheidung des BGH ist begrüßenswert. Denn nach diesem Urteil kann der Verkäufer sich darauf einstellen, dass er vom Käufer nicht mit weiteren Ansprüchen wegen desselben Mangels konfrontiert wird, vorausgesetzt der Käufer hat sich auf eines seiner Gestaltungsrechte wie z.B. die Minderung, festgelegt. Aber Vorsicht! Macht der Käufer zu einem späteren Zeitpunkt andere Mängel geltend, ändert sich die Ausgangslage. Wenn der Verkäufer diese nicht beseitigt, kann der Käufer unter Umständen wegen dieser anderen Mängel vom Kaufvertrag zurück treten.

M. Gross

BVfK-Rechtsabteilung

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>>> Anfrage-Ersteinschätzung

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>>> BVfK-Vertragsformulare

>>> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle

>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

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